§ 95 Abs. 1a AußStrG

Möchten sich Eltern minderjähriger Kinder einvernehmlich scheiden lassen, so sind sie seit 1. Februar 2013 verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zu informieren.
Diese Beratung können Sie als Einzel- oder als Paarberatung in Anspruch nehmen. Sie dient dazu, die Bedürfnisse Ihres Kindes während der Scheidung bewusst wahrzunehmen.

Gesetzlich vorgesehen ist eine Dauer von 1 bis 5 Einheiten.
Die Dauer werden wir individuell vereinbaren. Am Ende stelle ich Ihnen die Bestätigung zur Vorlage am zuständigen Bezirksgericht aus.

Eltern erhalten in der Beratung Informationen, Anregungen und Tipps wie sie ihr Kind in dieser Zeit bestmöglich unterstützen können.

Inhaltlich soll in der Elternberatung vor allem vermittelt werden:

  • Wie erleben Kinder und Jugendliche die Scheidung ihrer Eltern und welche Reaktionen zeigen sie?
  • Was brauchen sie um die Trennungssituation gut bewältigen zu können?
  • Wie können Kinder von ihren Eltern bestmöglich unterstützt werden?
  • Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche bei einer Scheidung.
  • Positive Aspekte der Scheidung
  • Gestaltung des Alltags nach der Scheidung
  • Trennung zwischen Paarkonflikt und elterlicher Verantwortung.
  • Kommunikationswege zwischen den Eltern
  • Kontaktregelungen
§95 Abs. a1 AußStrG